Rechtsprechung
VG Stuttgart, 04.12.2003 - A 7 K 12600/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Widerruf der Asylanerkennung von Albanern bezogen auf den Kosovo
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 04.12.2003 - A 7 K 12600/03
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2004 - A 6 S 219/04
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00
Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung; …
Auszug aus VG Stuttgart, 04.12.2003 - A 7 K 12600/03
Dabei ist für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG unerheblich, ob die Anerkennung zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen worden ist; es genügt, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse gegeben ist, die eine neue Beurteilung erfordern; eine lediglich abweichende Bewertung der entscheidungserheblichen Umstände auf der Grundlage einer unveränderten Tatsachenbasis oder eine Änderung der Erkenntnislage reicht dem gegenüber nicht aus (vgl. BVerwGE 112, 80 ff. und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - A 14 S 457/02 -). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus VG Stuttgart, 04.12.2003 - A 7 K 12600/03
Politisch Verfolgte genießen somit nur so lange Asyl, als sie politisch verfolgt sind (BVerfGE 54, 341 (360)). - BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Stuttgart, 04.12.2003 - A 7 K 12600/03
Da diese Gefahrenlage alle Albaner im Kosovo gleichermaßen trifft, käme im Hinblick auf § 53 Abs. 6 S. 2 AuslG die Annahme eines Abschiebungshindernisses nur dann in Betracht, wenn die Kläger gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert oder der extremen Gefahr ausgesetzt wären, mangels ausreichender Existenzmöglichkeiten etwa an Hunger oder Krankheiten zu sterben (vgl. zu diesem Maßstab BVerwGE 99, 324). - VGH Baden-Württemberg, 19.09.2002 - A 14 S 457/02
Widerruf der Asylberechtigung - Beurteilungszeitpunkt
Auszug aus VG Stuttgart, 04.12.2003 - A 7 K 12600/03
Dabei ist für die Anwendung des § 73 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG unerheblich, ob die Anerkennung zu Recht oder zu Unrecht ausgesprochen worden ist; es genügt, wenn eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse gegeben ist, die eine neue Beurteilung erfordern; eine lediglich abweichende Bewertung der entscheidungserheblichen Umstände auf der Grundlage einer unveränderten Tatsachenbasis oder eine Änderung der Erkenntnislage reicht dem gegenüber nicht aus (vgl. BVerwGE 112, 80 ff. und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2002 - A 14 S 457/02 -).
- VGH Baden-Württemberg, 16.03.2004 - A 6 S 219/04
Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft betreffend Flüchtlinge albanischer …
Die Anträge der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 04. Dezember 2003 - A 7 K 12600/03 - werden abgelehnt.